Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen sind ab einer bestimmten Größenordnung des Unternehmens verpflichtend.

Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben sehen wir darin eine Chance für den Mandanten die Aussagekraft und die Glaubwürdigkeit der im Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss und ggf. im Lagebericht enthaltenen Angaben zu erhöhen und somit die Verhandlungsposition gegenüber den Kreditinstituten zu verbessern. Ggf. vorhandene Schwachstellen in der Rechnungslegung können erkannt und bereinigt werden. 

Grundlage unserer Prüfungstätigkeit ist der im Berufsstand vorherrschende risikoorientierte Prüfungsansatz. Die Gewinnung eines Verständnisses von dem Unternehmen sowie dessen rechtlichem und wirtschaftlichem Umfeld ist der Ausgangspunkt unseres Prüfungsprozesses. Gegenstand der Prüfung sind die Buchführung, der Jahresabschluss sowie ggf. der Lagebericht. 

Selbstverständlich arbeiten wir mit der aktuellsten Prüfungssoftware sowie unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen.

Im Kalenderjahr 2019 haben wir uns der Revicson GmbH mit Sitz in Aachen und Duisburg angeschlossen, um  unseren Mandanten ein breiteres Spektrum an Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung anbieten zu können und um uns stärker am Markt präsentieren zu können.

Wir bieten Ihnen unter anderem
• Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen sowie der ggf. dazugehörigen Lageberichte aller üblichen Rechtsformen nach HGB
• Prüfungen von Jahresabschlüssen und Lageberichten sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie darauf, ob der Betrieb wirtschaftlich geführt wurde, bei öffentlichen Unternehmen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
• Prüferische Durchsicht von Abschlüssen gem. IDW PS 900
• Aktienrechtliche Sonderprüfungen (zum Beispiel Gründungsprüfungen)
• Prospektprüfungen
• Prüfungen von rechnungslegungsbezogener Software (Softwarebescheinigungen nach IDW PS 880)
• gutachterliche Stellungnahmen